Catering Vereinbarung

Leistungen / Ausführung

Die Leonardo Company GmbH bringt gegenüber dem Kunden umfassende Leistungen in den Bereichen Catering und/oder Eventorganisation. Die Leonardo Company GmbH verpflichtet sich zu einer sachkundigen und sorgfältigen Vertragserfüllung.
Dem Auftraggeber steht jederzeit ein Kontroll- und Auskunftsrecht über alle Teile des Auftrages zu. Die Leonardo Company GmbH setzt nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete Mitarbeiter ein.
Die Leonardo Company GmbH haftet für getreue und sorgfältige Ausführung der Veranstaltung und garantiert, dass ihre Leistungen den vertraglichen Bedingungen und Spezifikationen entsprechen.
Sollte am Tag des Events die Erbringung der Dienstleistung aufgrund nicht ausgeführter Anforderungen nicht oder nur teilweise durchführbar sein, haftet der Kunde für den vollen Bestellwert.

Annahme und Änderungen des Auftrags

Als Offert-Annahme gilt das Ausfüllen und Einreichen des Auftragsformulars bzw. in Ausnahme die schriftliche Annahme der Offerte. Vertragsänderungen oder Ergänzungen müssen vom Auftraggeber schriftlich erfolgen bzw. schriftlich bestätigt werden. Bei Aufträgen, welche abhängig von der Personenzahl sind, muss diese 5 Arbeitstage vor dem Anlass der Leonardo Company GmbH bestätigt werden.

Gültigkeitsdauer der Offerten

Ohne anderslautende Vereinbarung sind unsere Offerten 10 Tage gültig.

Leistungserbringung / Absage

Höhere Gewalt und andere von Leonardo Company GmbH nicht verschuldete Ereignisse, die die vertraglich vereinbarte Leistung verunmöglichen, insbesondere Naturkatastrophen, Ressourcen-Mangel, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Streiks oder ähnliches berechtigen Leonardo Company GmbH die Durchführung hinauszuschieben oder von der Leistungspflicht zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ersatzansprüche geltend machen. Befindet sich Leonardo Company GmbH durch Eigenverschulden in Verzug oder kann eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen, so steht dem Kunden das Recht zu, gegen Leonardo Company GmbH gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts vorzugehen.

Bei Annullierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragsbestätigung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
– Mehr als 30 Tage vor dem Anlass: kostenlos
– 15 bis 30 Tage vor dem Anlass: 50% vom Auftragsvolumen
– 4 bis 14 Tage vor dem Anlass: 75% vom Auftragsvolumen
– 0 bis 3 Tage vor dem Anlass: 100% des bestätigten Auftragsvolumens

Bedienung am Event
Die Leonardo Company GmbH stellt je nach Offerte Mitarbeiter für die Bedienung und Ausgabe von Gelati zur Verfügung. Verrechnet wird die Bedienung nach effektiver Bedienzeit. Bei Abweichungen von mehr als 15min. zur vereinbarten Bedienzeit wird eine Wartezeit zu 50% des Stundenansatzes verrechnet. Bei Bedienung an Feiertagen und nach 24 Uhr verrechnen wir einen Zuschlag von 25% des Stundenansatzes.

Verlust und Beschädigung von Material

Wird seitens der Leonardo Company GmbH Material zur Verfügung gestellt, welches nach Beendigung des Anlasses an ihn zu retournieren ist (zum Beispiel Vitrinen, Geschirr, Gelato-Schöpfer, etc.), so ist der Kunde verpflichtet, das Material vollständig und unversehrt an die Leonardo Company GmbH zurückzugeben. Verluste und Beschädigungen durch Angestellte oder Gäste des Kunden gehen zu Lasten des Kunden.

Versicherungen / Bewilligungen

Ohne anders lautende Vereinbarung ist der Kunde für den notwendigen Versicherungsschutz in Bezug auf Sach- und Personenschäden verantwortlich sowie für sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligungen, welche im Zusammenhang eines Events benötigt werden.

Anerkennung der Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Dienstleistungen der Leonardo Company GmbH. Die Catering Vereinbarung ist fester Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde erklärt sich mit der Einreichung des Auftragformulars ausdrücklich, diese Geschäftsbedingungen erhalten zu haben und in allen Teilen zu akzeptieren.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gelten nacheinander die Bedingungen gemäss Offertstellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationsrechts (in dieser Reihenfolge).
Gerichtsstand ist Zürich.